Beschluss:
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2019 werden, soweit Sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen erfolgt ist, gemäß Art. 66 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) genehmigt.
Die Jahresrechnungen der Stadt Marktoberdorf, Stadtwerke, Seelhausstiftung, Antonia und Hermann Götz Stiftung und Familie Paul Breitkopf Stiftung werden gem. Art. 102 Abs. 3 GO genehmigt.
Abstimmungsergebnis: Ja:
21 Nein: 0
Zur Erteilung der Entlastung übernimmt Herr Eichinger als Dritter Bürgermeister vorübergehend den Vorsitz, da der Vorsitzende aufgrund persönlicher Beteiligung (Art. 49 Abs. 1 GO) an Beratung und Abstimmung nicht teilnimmt.
Beschluss:
Für die Jahresrechnungen der Stadt Marktoberdorf,
Stadtwerke, Seelhausstiftung, Antonia und Hermann Götz Stiftung und Familie
Paul Breitkopf Stiftung wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.