Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt
Marktoberdorf beschließt
die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23
"Industriegebiet Nord" für den in der Anlage dargestellten räumlichen
Geltungsbereich. Gemäß § 13 BauGB wird der Bebauungsplan Nr. 23
"Industriegebiet Nord" im sog. vereinfachten Verfahren geändert.
Die
Verwaltung wird beauftragt, das Bauleitplanverfahren durchzuführen und den
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) ortsüblich bekannt
zu machen.