Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Marktoberdorf hebt den Aufstellungsbeschluss für
den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 75 „Kreisbauhof-Süd“ vom 06.05.2019
auf.
Der Stadtrat der Stadt Marktoberdorf beschließt die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 75 „Kreisbauhof Süd“. Der Geltungsbereich ist 1,3 ha groß
und wird aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Bauleitplanverfahren durchzuführen
und den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) ortsüblich
bekannt zu machen.
Der Stadtrat nimmt die Vorentwürfe zur Bebauungsplanung sowie
Flächennutzungsplanung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die
Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.