Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt das „Gebührenverzeichnis nach § 1 der Gebührensatzung für die Städtische Musikschule Marktoberdorf“ sowie das „Reduzierte Gebührenverzeichnis nach § 1 der Gebührensatzung für die Städtische Musikschule Marktoberdorf“ als Bestandteile der Satzung nach den vorliegenden Entwürfen. Die Gebührenverzeichnisse gelten ab 1. September 2022 und ersetzen die bis dahin geltenden Gebührenverzeichnisse vom 1. April 2021.