Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Marktoberdorf beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 79 „Freiflächenphotovoltaikanlage Hattenhofen“ (Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB).
Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss
hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von
Grundstücken. Der Geltungsbereich kann sich im Laufe des Verfahrens noch
ändern.