Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Marktoberdorf beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 79 „Freiflächenphotovoltaikanlage Hattenhofen“ gemäß § 12 BauGB i. V. mit § 2 Abs. 1 BauGB.
Hinweise: Der
Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder
Nutzbarkeit von Grundstücken. Der Geltungsbereich kann sich im Laufe des
Verfahrens noch ändern.