Beschluss:
Mit
diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
durchzuführen.
Beschluss:
Mit
diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
durchzuführen.