Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Hauptverwaltungs-, Personal- und Finanzausschuss fasst folgenden Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat:

 

1.        Gründung der „Stadtbau Marktoberdorf GmbH & Co. KG“ und der „Stadtbau Marktoberdorf Verwaltungs GmbH“

 

1.   Die Gründung der „Stadtbau Marktoberdorf GmbH & Co. KG“ und der „Stadtbau Marktoberdorf Verwaltungs GmbH“.

 

2.   Das Stammkapital der Stadtbau Marktoberdorf Verwaltungs GmbH soll 50.000,00 EUR betragen. Von dem Stammkapital soll die Stadt Marktoberdorf 50.000 Geschäftsanteile mit einem Nennbetrag von je 1,00 EUR übernehmen.

 

3.   Alleine am Vermögen der Stadtbau Marktoberdorf GmbH & Co. KG soll die Stadt Marktoberdorf als Kommanditistin mit einer Kommanditeinlage von 25.000,00 EUR beteiligt sein. Komplementärin soll die Stadtbau Marktoberdorf Verwaltungs GmbH ohne Kapitalbeteiligung sein.

 

4.   Die Gesellschaftsverträge der „Stadtbau Marktoberdorf GmbH & Co. KG“ und der „Stadtbau Marktoberdorf Verwaltungs GmbH“ gemäß Anlagen 1 und 2 (GmbH & Co. KG, Stand: 04.04.2022 und GmbH, Stand 25.10.2021) sind abzuschließen.

 

5.   Der Erste Bürgermeister soll beauftragt und ermächtigt werden, die Gesellschaftsverträge zu unterzeichnen sowie alle zweckdienlichen Maßnahmen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben.

 

2.        Einbringung von Grundstücken

 

1.   Der Hauptverwaltungs-, Personal- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat der Stadt Marktoberdorf, die nachstehend genannten Grundstücke auf Grundlage der Wertermittlung vom 06.07.2021 mit einer Gesamtgröße von 16.787 m² zum jeweiligen ermittelten Verkehrswert gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in das Eigenkapital der Stadtbau Marktoberdorf GmbH & Co. KG einfließen zu lassen.

 

 

 

Lfd. Nr.

wirtschaftliche Einheit (VEs) /

ermittelter Verkehrs-

wert (€)

Flurstücks- nummer

Grundstücks- fläche in m²

 

 

 

 

1

Füssener Str. 36-40

 

 

1398

 

1.989

2

Lächler Str. 1-5

 

 

1396/2

 

1.306

3

Füssener Str. 42-46

 

 

1396/3

 

1.097

4

Füssener Str. 48-54

 

 

1502

 

2.406

5

Meichelbeckstraße 18

 

 

45/0

 

879

6

Kemptener Str. 2

 

 

44/0

 

281

 

insgesamt

 

7.958

 

 

 

 

 

7

Krankenhausareal Hof 2

 

 

 

4.373

 

8

Krankenhausareal Hof 3

 

 

 

4.456

 

insgesamt

 

8.829

 

2.   Die allein am Vermögen der Stadtbau Marktoberdorf GmbH GmbH & Co. KG beteiligte Kommanditistin Stadt Marktoberdorf legt die unter Ziffer 1 des Beschlussentwurfs bezeichneten Grundstücke in das Eigenkapital der Stadtbau Marktoberdorf GmbH & Co. KG ein.

 

3.   Der Vertreter der Stadt Marktoberdorf in der Gesellschafterversammlung der Stadtbau Marktoberdorf GmbH & Co. KG wird angewiesen, das Stimmrecht der Stadt Marktoberdorf im Sinne des Beschlusses zu Ziffer 1 auszuüben.

 

4.   Die Einlage weiterer Grundstücke durch die Stadt Marktoberdorf wird nicht ausgeschlossen. Diese bedürfen gesonderte Übertragungsbeschlüsse.

 

3.        Geschäftsbesorgung

 

1.   Der Stadtrat der Stadt Marktoberdorf nimmt die Beauftragung der BSG Allgäu als Geschäftsbesorger sowie die Bestellung des Geschäftsführers in Person von Ralf Kehrer zustimmend zur Kenntnis.