Sitzung: 18.07.2022 Hauptverwaltungs-, Personal- und Finanzausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0
Beschluss:
Der Hauptverwaltungs-, Personal- und Finanzausschuss fasst folgenden Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat:
1.
Gründung der „Stadtbau Marktoberdorf GmbH & Co. KG“ und der „Stadtbau
Marktoberdorf Verwaltungs GmbH“
1. Die Gründung der „Stadtbau Marktoberdorf GmbH
& Co. KG“ und der „Stadtbau Marktoberdorf Verwaltungs GmbH“.
2. Das Stammkapital der Stadtbau Marktoberdorf
Verwaltungs GmbH soll 50.000,00 EUR betragen. Von dem Stammkapital soll die
Stadt Marktoberdorf 50.000 Geschäftsanteile mit einem Nennbetrag von je 1,00
EUR übernehmen.
3. Alleine am Vermögen der Stadtbau Marktoberdorf
GmbH & Co. KG soll die Stadt Marktoberdorf als Kommanditistin mit einer
Kommanditeinlage von 25.000,00 EUR beteiligt sein. Komplementärin soll die
Stadtbau Marktoberdorf Verwaltungs GmbH ohne Kapitalbeteiligung sein.
4. Die Gesellschaftsverträge der „Stadtbau
Marktoberdorf GmbH & Co. KG“ und der „Stadtbau Marktoberdorf Verwaltungs
GmbH“ gemäß Anlagen 1 und 2 (GmbH & Co. KG, Stand: 04.04.2022 und GmbH,
Stand 25.10.2021) sind abzuschließen.
5. Der Erste Bürgermeister soll beauftragt und
ermächtigt werden, die Gesellschaftsverträge zu unterzeichnen sowie alle
zweckdienlichen Maßnahmen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben.
2.
Einbringung von
Grundstücken
1. Der Hauptverwaltungs-, Personal- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat der Stadt Marktoberdorf, die nachstehend
genannten Grundstücke auf Grundlage der Wertermittlung vom 06.07.2021 mit einer
Gesamtgröße von 16.787 m² zum jeweiligen ermittelten Verkehrswert gemäß § 272
Abs. 2 Nr. 4 HGB in das Eigenkapital der Stadtbau Marktoberdorf GmbH & Co.
KG einfließen zu lassen.
Lfd. Nr. |
wirtschaftliche Einheit
(VEs) / ermittelter Verkehrs- wert (€) |
Flurstücks- nummer |
Grundstücks- fläche in m² |
|
|
|
|
1 |
Füssener Str. 36-40 |
1398 |
1.989 |
2 |
Lächler Str. 1-5 |
1396/2 |
1.306 |
3 |
Füssener Str. 42-46 |
1396/3 |
1.097 |
4 |
Füssener Str. 48-54 |
1502 |
2.406 |
5 |
Meichelbeckstraße 18 |
45/0 |
879 |
6 |
Kemptener Str. 2 |
44/0 |
281 |
|
insgesamt |
|
7.958 |
|
|
|
|
7 |
Krankenhausareal Hof 2 |
|
4.373 |
8 |
Krankenhausareal Hof 3 |
|
4.456 |
|
insgesamt |
|
8.829 |
2. Die allein am Vermögen der Stadtbau
Marktoberdorf GmbH GmbH & Co. KG beteiligte Kommanditistin Stadt
Marktoberdorf legt die unter Ziffer 1 des Beschlussentwurfs bezeichneten
Grundstücke in das Eigenkapital der Stadtbau Marktoberdorf GmbH & Co. KG
ein.
3. Der Vertreter der Stadt Marktoberdorf in der
Gesellschafterversammlung der Stadtbau Marktoberdorf GmbH & Co. KG wird
angewiesen, das Stimmrecht der Stadt Marktoberdorf im Sinne des Beschlusses zu
Ziffer 1 auszuüben.
4. Die Einlage weiterer Grundstücke durch die
Stadt Marktoberdorf wird nicht ausgeschlossen. Diese bedürfen gesonderte
Übertragungsbeschlüsse.
3.
Geschäftsbesorgung
1. Der Stadtrat der Stadt Marktoberdorf nimmt die
Beauftragung der BSG Allgäu als Geschäftsbesorger sowie die Bestellung des
Geschäftsführers in Person von Ralf Kehrer zustimmend zur Kenntnis.