Beschluss:
Der Stadtrat billigt den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 79 „Freiflächenphotovoltaikanlage Hattenhofen“ und beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.