Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Beschlussvorschlag:

 

1.)  Die ab dem 01.01.2023 für Kommunen anfallende gesetzliche Umsatzsteuer wird bei der Festlegung der Eintrittspreise für städtische kulturelle Veranstaltungen berücksichtigt.

 

2.)  Die Verwaltung wird beauftragt, die Eintrittspreise für städtische kulturelle Veranstaltungen ab der Spielzeit 2023/2024 an künftige Kostensteigerungen, insbesondere bei Honoraren, Personal- und Gebäudekosten, anzupassen.