Beschluss:
Der
Stadtrat der Stadt Marktoberdorf macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage
zur Fassung vom 11.07.2022 zu Eigen.
Für die in der Stadtratssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der
Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung mit den vorgenommenen Änderungen
ausgearbeitet.
Die vom Stadtrat vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun
vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung
identisch. Der Stadtrat billigt die Entwurfsfassung vom 19.09.2022. Die
Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 75
"Kreisbauhof Süd“ in der Fassung vom 19.09.2022 erneut öffentlich auszulegen
(Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB) sowie die Stellungnahmen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen (Beteiligung
der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Da die Grundzüge der Planung von den
Änderungen und Ergänzungen nicht berührt sind, wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 4
BauGB bestimmt, dass die Einholung der Stellungnahmen bezüglich der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf die von den Änderungen oder
Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
beschränkt wird. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird zudem bestimmt, dass Stellungnahmen
nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer
der Auslegung wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf eine angemessene Frist von
2 Wochen verkürzt.