Beschluss:
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2021 werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen erfolgt ist, gemäß Art. 66 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) genehmigt.
Die Jahresrechnungen 2021 der Stadt Marktoberdorf, Stadtwerke, Seelhausstiftung, Antonia und Hermann Götz Stiftung und Familie Paul Breitkopf Stiftung werden gem. Art. 102 Abs. 3 GO genehmigt.
Abstimmungsergebnis: Ja: 21 Nein: 0
Der zweite Beschluss wird ohne den Vorsitzenden gefällt.
Beschluss:
Für die Jahresrechnungen 2021 der Stadt Marktoberdorf, Stadtwerke, Seelhausstiftung, Antonia und Hermann Götz Stiftung und Familie Paul Breitkopf Stiftung wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt