Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Beschluss:

 

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2021 werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen erfolgt ist, gemäß Art. 66 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) genehmigt.

Die Jahresrechnungen 2021 der Stadt Marktoberdorf, Stadtwerke, Seelhausstiftung, Antonia und Hermann Götz Stiftung und Familie Paul Breitkopf Stiftung werden gem. Art. 102 Abs. 3 GO genehmigt.

 

Abstimmungsergebnis:                  Ja: 21      Nein: 0

 

Der zweite Beschluss wird ohne den Vorsitzenden gefällt.

 

Beschluss:

 

Für die Jahresrechnungen 2021 der Stadt Marktoberdorf, Stadtwerke, Seelhausstiftung, Antonia und Hermann Götz Stiftung und Familie Paul Breitkopf Stiftung wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt