Beschluss:
Der Stadtrat der
Stadt Marktoberdorf macht sich die Inhalte der Abwägungs- und
Beschlussvorlage zur Fassung vom 12.04.2022 zu eigen Für die in der
Stadtratssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine
vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen
ausgearbeitet. Die vom Stadtrat vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen
der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung
identisch. Der Stadtrat billigt diese Entwurfsfassung vom 08.11.2022. Die
Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf zur 7. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 23 "Industriegebiet Nord" in der Fassung vom 08.11.2022
öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB)
sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange einzuholen (Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Da die
Grundzüge der Planung von den Änderungen und Ergänzungen nicht berührt sind,
wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB bestimmt, dass die Einholung der
Stellungnahmen bezüglich der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange auf die von den Änderungen oder Ergänzungen berührten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt wird. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz
2 BauGB wird zudem bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder
ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung wird gem. §
4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf eine angemessene Frist von 2 Wochen verkürzt. |