Beschluss:
Der Stadtrat billigt den Entwurf der Änderung
des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 76 „Hinterm
Schloss“ in der Fassung vom 21.11.2022.
Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.