Beschluss:
Der Stadtrat billigt den Vorentwurf der
Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der 1. Änderung und Erweiterung
des Bebauungsplanes Nr. 51 „Südlich Gschlatt“ in der Fassung vom 21.11.2022 und
beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 1 BauGB durchzuführen.