Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Marktoberdorf beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 81 „Im Gewend - Mitte“ (Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB). Gemäß § 13a BauGB wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Bauleitplanverfahren durchzuführen und den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit und Nutzbarkeit von Grundstücken. Der Geltungsbereich kann sich Lauf des Verfahrens noch ändern.