Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Aufstellung der 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Schwendener Straße“ (Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB).
Die Verwaltung wird beauftragt, das Bauleitplanverfahren durchzuführen und den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkt Wirkung auf die Bebaubarkeit und Nutzbarkeit von Grundstücken. Der Geltungsbereich kann sich im Laufe des Verfahrens noch ändern.