Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 8

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Marktoberdorf macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 26.09.2022 zu Eigen.


Für die in der Stadtratssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung mit den vorgenommenen Änderungen ausgearbeitet.
Die vom Stadtrat vorgenommenen Änderungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Stadtrat billigt die Entwurfsfassung vom 12.12.2022. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 79 "Freiflächenphotovoltaikanlage Hattenhofen“ in der Fassung vom 12.12.2022 erneut öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB) sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen (Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Es wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB bestimmt, dass die Einholung der Stellungnahmen bezüglich der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf die von den Änderungen oder Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt wird. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird zudem bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB angemessen verkürzt.