Beschluss:
Der
Stadtrat der Stadt Marktoberdorf macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage
zur Fassung vom 26.09.2022 zu Eigen.
Für die in der Stadtratssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der
Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung mit den vorgenommenen Änderungen
ausgearbeitet.
Die vom Stadtrat vorgenommenen Änderungsbeschlüsse im Rahmen der nun
vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung
identisch. Der Stadtrat billigt die Entwurfsfassung vom 12.12.2022. Die
Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Nr. 79 "Freiflächenphotovoltaikanlage Hattenhofen“ in der Fassung vom 12.12.2022
erneut öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2
BauGB) sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange einzuholen (Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Es wird
gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB bestimmt, dass die Einholung der Stellungnahmen
bezüglich der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf die von
den Änderungen oder Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange beschränkt wird. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird zudem
bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen
abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3
BauGB angemessen verkürzt.