Beschluss:
Der
Stadtrat der Stadt Marktoberdorf macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage
zur Fassung vom 26.09.2022 zu eigen.
Für die in der Stadtratssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der
Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung mit den vorgenommenen Änderungen
ausgearbeitet.
Die vom Stadtrat vorgenommenen Änderungsbeschlüsse im Rahmen der nun
vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung
identisch. Der Stadtrat billigt die Entwurfsfassung vom 12.12.2022. Die
Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes
im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 79 "Freiflächenphotovoltaikanlage
Hattenhofen“ in der Fassung vom 12.12.2022 erneut öffentlich auszulegen
(Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB) sowie die Stellungnahmen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen (Beteiligung
der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Es wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB
bestimmt, dass die Einholung der Stellungnahmen bezüglich der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange auf die von den Änderungen oder
Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
beschränkt wird. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird zudem bestimmt, dass
Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden
können. Die Dauer der Auslegung wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB angemessen
verkürzt.