Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 22

Beschluss:

 

Der Stadtrat lässt die Genehmigung bzw. den Betrieb einer Vergnügungsstätte nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausnahmsweise zu.