Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung der Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB im Bereich der Flurnummer 1160, Gemarkung Geisenried, Ortsteil Hattenhofen.

 

Der vorläufige räumliche Geltungsbereich wird aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufstellungsverfahren durchzuführen und den Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).