Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Umwidmung der
Kurfürstenallee (Blatt Nr. 54 – Ortsstraßen) in Form einer Abstufung von der
Ortsstraße zum beschränkt-öffentlichen Weg. Diese soll zum 31.12.2023
rechtskräftig werden. Auf der gesamten Länge besteht ein Verbot für Fahrzeuge
aller Art, Radverkehr frei. Straßenbaulastträger bleibt auf kompletter Länge
die Stadt Marktoberdorf.
Für den Streckenabschnitt zwischen Schloss
(Bertoldshofener Weg) und Einmündung Dr.-Julius-Straße wird die Zufahrt zu den
Anwesen Hausnummern 7a bis 30 gestattet. Für den Streckenabschnitt zwischen
Einmündung Dr.-Julius-Straße und Hohenwartstraße von Westen kommend, wird die
Zufahrt zu den Anwesen Hausnummer 36 und 38 gestattet. Die Gestattung der
Zufahrt beinhaltet jedoch keine Genehmigung zum Parken von Kraftfahrzeugen in
der Kurfürstenallee.
Anträge auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung sind durch
den Antragsteller zu begründen. Über diese, sowie damit verbundenen Auflagen
(u. a. Fahrtroute, max. Geschwindigkeit, Befristung), entscheidet der Bau -, Verkehrs-
und Werksausschuss bzw. der Stadtrat.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen
Maßnahmen einschließlich Beschilderung umzusetzen.