Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 2

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die Umwidmung der Kurfürstenallee (Blatt Nr. 54 – Ortsstraßen) in Form einer Abstufung von der Ortsstraße zum beschränkt-öffentlichen Weg. Diese soll zum 31.12.2023 rechtskräftig werden. Auf der gesamten Länge besteht ein Verbot für Fahrzeuge aller Art, Radverkehr frei. Straßenbaulastträger bleibt auf kompletter Länge die Stadt Marktoberdorf.

 

Für den Streckenabschnitt zwischen Schloss (Bertoldshofener Weg) und Einmündung Dr.-Julius-Straße wird die Zufahrt zu den Anwesen Hausnummern 7a bis 30 gestattet. Für den Streckenabschnitt zwischen Einmündung Dr.-Julius-Straße und Hohenwartstraße von Westen kommend, wird die Zufahrt zu den Anwesen Hausnummer 36 und 38 gestattet. Die Gestattung der Zufahrt beinhaltet jedoch keine Genehmigung zum Parken von Kraftfahrzeugen in der Kurfürstenallee.

 

Anträge auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung sind durch den Antragsteller zu begründen. Über diese, sowie damit verbundenen Auflagen (u. a. Fahrtroute, max. Geschwindigkeit, Befristung), entscheidet der Bau -, Verkehrs- und Werksausschuss bzw. der Stadtrat.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einschließlich Beschilderung umzusetzen.