Beschluss:
Der Stadtrat beschließt das „Gebührenverzeichnis nach § 1 der Gebührensatzung für die Städtische Musikschule Marktoberdorf“ sowie das „Reduzierte Gebührenverzeichnis nach § 1 der Gebührensatzung für die Städtische Musikschule Marktoberdorf“ als Bestandteile der Satzung nach den vorliegenden Entwürfen. Die neuen Gebührenverzeichnisse gelten ab 1. September 2023 und ersetzen die bis dahin geltenden Gebührenverzeichnisse.