Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Marktoberdorf macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zu Eigen.
Es erfolgen keine Planänderungen.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 79 „Freiflächenphotovoltaikanlage Hattenhofen“ in der Fassung vom 12.12.2022 wird festgestellt.