Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Marktoberdorf macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zu Eigen.
Es erfolgen keine Planänderungen.
Der vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 79 „Freiflächenphotovoltaikanlage Hattenhofen“ in der Fassung vom 12.12.2022 wird gemäß Satzungstext als Satzung beschlossen.
Der Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB nach Genehmigung des Flächennutzungsplanes ortsüblich bekannt zu machen.