Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 4

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Marktoberdorf macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zu Eigen.

 

Es erfolgen keine Planänderungen.

 

Der vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 79 „Freiflächenphotovoltaikanlage Hattenhofen“ in der Fassung vom 12.12.2022 wird gemäß Satzungstext als Satzung beschlossen.

Der Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB nach Genehmigung des Flächennutzungsplanes ortsüblich bekannt zu machen.