Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Marktoberdorf beschließt die 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 26 für das „Gewerbegebiet zwischen
der B472 und der Bahnlinie Marktoberdorf-Füssen“ (Aufstellungsbeschluss gem. § 2
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)).
Gemäß § 13
BauGB wird die Bebauungsplanänderung im sog. vereinfachten Verfahren
aufgestellt.