Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Marktoberdorf macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 08.11.2022 zu eigen.

 

Durch die in der Stadtratssitzung beschlossenen Inhalte ergeben sich nur eine klarstellende Umformulierung unter Punkt 2.25 "Immissionsschutz" des Textteiles, eine klarstellende Ergänzung der Begründung sowie redaktionelle Ergänzungen. Diese wurden bereits vor der Sitzung in die Entwurfsfassung vom 08.11.2022 eingearbeitet. Das Datum der Entwurfsfassung wird auf Grund der Geringfügigkeit der Änderung bzw. Ergänzungen beibehalten. Durch die Änderung bzw. Ergänzungen sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von der Änderung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt.

 

Die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Industriegebiet Nord“ in der Fassung vom 12.12.2022 wird gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen.

Der Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.