Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, die Art des Verfahrens von § 13 b BauGB auf das Regelverfahren umzustellen und den bisherigen Planunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 76 „Hinterm Schloss“ die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB in Form eines Umweltberichts gemäß § 2 a Nr. 2 BauGB inkl. artenschutzrechtlicher Eingriffsregelung gemäß § 2 a Nr. 2 BauGB hinzuzufügen.