Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Marktoberdorf beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 79 „Freiflächenphotovoltaikanlage westlich Burk (Geltnachtal) gemäß § 12 BauGB i. V. mit § 2 Abs. 1 BauGB.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Bauleitplanverfahren durchzuführen und den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkt Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der Geltungsbereich kann sich im Lauf des Verfahrens noch ändern.