Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Marktoberdorf billigt den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „für das Gewerbegebiet zwischen der B 472 und der Bahnlinie Marktoberdorf – Füssen“ in der Fassung vom 23.10.2023.
Mit dem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.