Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die im Entwurf beigefügte Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB. Der Geltungsbereich der Vorkaufsrechtsatzung ist im beiliegenden Lageplan ersichtlich und umfasst den Geltungsbereich für die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24.