Beschluss:
Für die Jahresrechnungen 2022 der Stadt Marktoberdorf, Stadtwerke, Seelhausstiftung, Antonia und Hermann Götz Stiftung und Familie Paul Breitkopf Stiftung wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.
Beschluss:
Für die Jahresrechnungen 2022 der Stadt Marktoberdorf, Stadtwerke, Seelhausstiftung, Antonia und Hermann Götz Stiftung und Familie Paul Breitkopf Stiftung wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.