Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Marktoberdorf beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 84 „Freiflächenphotovoltaikanlage südöstlich Hausen“ (Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB).
Die Verwaltung wird beauftragt, das Bauleitplanverfahren durchzuführen und den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat
keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von
Grundstücken. Der Geltungsbereich kann sich im Laufe des Verfahrens noch
ändern.