Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 3

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Marktoberdorf macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zu Eigen.

 

Es erfolgen keine Planänderungen.

 

Der Bebauungsplan Nr. 76 „Hinterm Schloss“ in der Fassung vom 11.12.2023 wird gemäß Satzungstext als Satzung beschlossen.

Der Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB nach Genehmigung des Flächennutzungsplanes ortsüblich bekannt zu machen.