Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Marktoberdorf macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zu Eigen.
Es erfolgen keine Planänderungen.
Der Bebauungsplan Nr. 76 „Hinterm Schloss“ in der Fassung vom 11.12.2023 wird gemäß Satzungstext als Satzung beschlossen.
Der Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB nach Genehmigung des Flächennutzungsplanes ortsüblich bekannt zu machen.