Beschluss:
Das Landratsamt Ostallgäu soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit den Aufgaben der internen Meldestelle (§ 12 HinSchG) betraut werden.
Beschluss:
Das Landratsamt Ostallgäu soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit den Aufgaben der internen Meldestelle (§ 12 HinSchG) betraut werden.