Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Marktoberdorf macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zu Eigen.
Es erfolgen keine Planänderungen.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 für das „Gewerbegebiet zwischen der B 472 und der Bahnlinie Marktoberdorf – Füssen“ in der Fassung vom 22.01.2024 wird gemäß Satzungstext als Satzung beschlossen.
Der Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB nach Genehmigung des Flächennutzungsplanes ortsüblich bekannt zu machen.