Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Marktoberdorf macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zu Eigen.
Es erfolgen keine Planänderungen.
Die Einbeziehungssatzung „Hattenhofen Nord“ in der Fassung vom 26.02.2024 wird gemäß Satzungstext als Satzung beschlossen.