Beschluss:
Der Stadtrat beschließt
- das „Gebührenverzeichnis nach § 1 der Gebührensatzung für die Städtische Musikschule Marktoberdorf“,
- das „Reduzierte Gebührenverzeichnis nach § 1 der Gebührensatzung für die Städtische Musikschule Marktoberdorf“ sowie
- das „Verzeichnis der Leihgebühren für Instrumente nach § 4 der Gebührensatzung für die Städtische Musikschule Marktoberdorf“
als Bestandteile der Gebührensatzung nach den vorliegenden Entwürfen. Die neuen Gebührenverzeichnisse gelten ab 1. September 2024 und ersetzen die bis dahin geltenden Gebührenverzeichnisse.