Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt

-      das „Gebührenverzeichnis nach § 1 der Gebührensatzung für die Städtische Musikschule Marktoberdorf“,

-      das „Reduzierte Gebührenverzeichnis nach § 1 der Gebührensatzung für die Städtische Musikschule Marktoberdorf“ sowie

-      das „Verzeichnis der Leihgebühren für Instrumente nach § 4 der Gebührensatzung für die Städtische Musikschule Marktoberdorf“

als Bestandteile der Gebührensatzung nach den vorliegenden Entwürfen. Die neuen Gebührenverzeichnisse gelten ab 1. September 2024 und ersetzen die bis dahin geltenden Gebührenverzeichnisse.