Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Marktoberdorf beschließt die 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 50 „Leuterschach – Ronried“ (Aufstellungsbeschluss gem. § 2
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Gemäß § 13
BauGB wird die Bebauungsplanänderung im sog. vereinfachten Verfahren
aufgestellt.